Organisationen, die gemeinnützig sind, sollten unserer Meinung nach besonders offen und transparent über ihre Tätigkeit berichten. Die Stiftung hat sich deshalb der „Initiative Transparente Zivilgesellschaft“ angeschlossen und deren Selbstverpflichtung unterzeichnet.
Die Evangelische Stiftung für Kirche und Diakonie ist eine rechtsfähige kirchliche Stiftung des privaten Rechts im Sinne des § 13 Abs. 1 des Stiftungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (StiftG NW).
Sie ist wegen Förderung gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher steuerbegünstigter Zwecke durch die letzte uns zugegangene Bescheinigung des Finanzamtes Aachen-Innenstadt, Steuer-Nr. 201 / 5908 / 4358 vom 20.12.2021 als gemeinnützig anerkannt und nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes von der Körperschaftsteuer befreit.
Die Evangelische Stiftung für Kirche und Diakonie im Kirchenkreis Aachen unterliegt der Stiftungsaufsicht der Evangelischen Kirche im Rheinland. Sie ist Mitglied im Diakonischen Werk Rheinland, Westfalen und Lippe.
Das Besetzungsrecht für das Kuratorium liegt bei:
2018 hat die Stiftung eine Erbschaft in Höhe von 107.199,32 Euro erhalten. 2016 / 2017 ist das Vermögen des Ev. Herbergsvereins in Höhe von 1,8 Millionen Euro in die Ev. Stiftung für Kirche und Diakonie überführt worden. Der Herbergsverein war Gründungsstifter und hat sich in 2016 aufgelöst. Die Ev. Stiftung für Kirche und Diakonie war Anfallsberechtigte des Herbergsvereins lt. dessen Satzung.
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Pfarrer Martin Obrikat
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Prof. Dr. Norbert Janz
Vorstand
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