Fördermittel beantragen

Evangelische Gemeinden und Einrichtungen leisten in der Region eine vielfältige und unverzichtbare diakonische und soziale Arbeit, etwa in Kindergärten, Jugendeinrichtungen, Beratungsstellen oder Hilfsangeboten für von Gewalt bedrohte Frauen und Kinder.

Doch vielfach wird das Geld für diese Hilfen knapp, denn nicht nur Kirchensteuermittel werden weniger, sondern auch viele staatliche und kommunale Zuschüsse brechen weg.

Damit trotzdem die dringend notwendigen Angebote erhalten bleiben, gibt es die Evangelische Stiftung für Kirche und Diakonie im Kirchenkreis Aachen. Sie unterstützt die sozialen und diakonischen Einrichtungen von Kirchengemeinden und diakonischen Trägern im Kirchenkreis Aachen.

Diese können Fördermittel der Stiftung einfach und unkompliziert beantragen. Alle erforderlichen Unterlagen finden Sie auf dieser Seite.

Entscheidungen über die Mittelvergabe trifft das Kuratorium.

Förderrichtlinien

Richtlinie zur Vergabe von Fördermitteln durch die Evangelische Stiftung für Kirche und Diakonie im Kirchenkreis Aachen

Die Stiftung vergibt nach Maßgabe ihrer Satzung Finanzmittel zur Unterstützung diakonischen, kirchlichen und mildtätigen Handelns.  

Daraus folgt:

1. Die Stiftung unterstützt ausschließlich Arbeitsfelder des Kirchenkreises, seiner Kirchengemeinden und der selbständigen diakonischen Träger (deren Mitgliedschaft im DW Rheinland vorausgesetzt) soweit sie ihren Sitz im Kirchenkreis Aachen haben.

2. Die Arbeitsfelder müssen „Steuerbegünstigte Zwecke“ im Sinne der Abgabenordnung erfüllen.

3. Die Förderung erfolgt insbesondere für Arbeitsfelder der Alten-, Jugend-, Familien-, Behinderten- und Suchthilfe sowie der Arbeit mit Gefährdeten, Arbeitslosen und Menschen mit Migrationshintergrund und für gemeindliche Projekte und Angebote für alle Generationen, mit denen das christliche Menschenbild in die Lebenswirklichkeit von Menschen hineingetragen wird.

4. Maßgeblich für eine Förderung ist, dass die Realisierung oder die Fortführung des beschriebenen und zur Förderung beantragten Arbeitsfeldes ohne eine Förderung durch die Stiftung nicht oder nur sehr eingeschränkt möglich ist. Dabei ist die wirtschaftliche Gesamtsituation des Trägers zu berücksichtigen.

5. Durch eine Bewilligung kann kein Anspruch auf zukünftige Förderung hergeleitet werden. Dies sollte insbesondere bei der Beantragung von Personalkostenzuschüssen bedacht werden.

6. Die Träger stellen einen Antrag auf Förderung an die Stiftung, in dem die Erfordernisse der Ziffern 1 – 4 nachgewiesen werden. Ein Vordruck ist im Internet abrufbar unter: www.kirchenstiftung.de/

7. Vorrangig gefördert werden die Aufgabenfelder, mit deren Inhalten die Einwerbung von Spenden erfolgt. Liegen mehr Anträge vor, als an Mitteln zur Förderung zur Verfügung stehen, so werden Anträge von Trägern, die als Stifter oder als Unterstützer der Stiftung die Errichtung der Stiftung ermöglicht haben, grundsätzlich vorrangig behandelt. Darüber hinaus muss im Konfliktfall das Kuratorium nach den Kriterien der Ziffer 3 Prioritäten setzen.

8. Über die Verwendung zugewendeter Mittel ist innerhalb von 6 Monaten nach Abschluss des Kalenderjahres Rechenschaft abzulegen.

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Spendenkonto:

DE96 3905 0000 1071 6028 64
Sparkasse Aachen

Evangelische Stiftung für Kirche und Diakonie im Kirchenkreis Aachen

Frère-Roger-Str. 2-4
52062 Aachen

Pfarrer Martin Obrikat
Vorstand
martin.obrikat@kirchenstiftung.de
Tel.: +49 241 571265

Prof. Dr. Norbert Janz
Vorstand
norbert.janz@kirchenstiftung.de
Tel.: +49 151 72664918

Britta Hackländer
Geschäftsstelle
britta.hacklaender@ekir.de
Tel.: +49 241 4010352