Steuerliche Hinweise

Die Evangelische Stiftung für Kirche und Diakonie ist eine rechtsfähige kirchliche Stiftung des privaten Rechts im Sinne des § 13 Abs. 1 des Stiftungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (StiftG NW).

Sie ist wegen Förderung gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher steuerbegünstigter Zwecke durch die letzte uns zugegangene Bescheinigung des Finanzamtes Aachen-Innenstadt, Steuer-Nr. 201 / 5908 / 4358 vom 20.12.2021 als gemeinnützig anerkannt und nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes von der Körperschaftsteuer befreit.

Die Stiftung stellt gerne Spendenquittungen für eingegangene Spenden aus. Für Spenden bis einschließlich 200 Euro gilt der Einzahlungsbeleg zusammen dem Kontoauszug Ihres Kreditinstituts als Spendenbescheinigung für das Finanzamt.